Bürobedarf & Schreibwaren für Drohnenpiloten, die einen handlichen Nachweis der Betreiberkennung benötigen. Die Roboterwerk Registrierungsbestätigung liefert e-ID, Farbfoto und optionale Landesfahne im Scheckkartenformat. Bleibt die Karte im Alltag praktikabel und rechtlich sinnvoll?
⚡ Auf einen Blick
- • Material & Haltbarkeit: Kunststoffkarte mit Laminat, knick- und wasserfest, Druckauflösung 600dpi
- • Für wen passt es: UAS-Betreiber, die einen physischen Registrierungsnachweis mitführen möchten
- • Für wen eher nicht: Personen ohne eingetragene unbemannte Luftfahrzeuge
EASA-konforme Registrierungsbestätigung als laminierte Kunststoffkarte im Scheckkartenformat. Personalisierung mit Farbfoto und Landesfahne sowie lesbarer e-ID auf 600dpi-Druck.
📋 TECHNISCHE DATEN
- Kategorie: Bürobedarf & Schreibwaren
- Marke: Roboterwerk
- Produkt-ID: B0DKFJMS43
- Formfaktor: Scheckkartenformat
Schneller Sichtnachweis bei Kontrollen – dank Scheckkartenformat mit e-ID
Das bedeutet: Sichtbare Daten lassen sich bei Nachfragen sofort vorzeigen.
Der Hersteller gibt an, eine EASA-konforme Registrierungsbestätigung mit UAS-Betreibernummer (e-ID) im Scheckkartenformat auszuliefern.
Lange Lesbarkeit – mit 600dpi-Druck und Schutzfolie
Das bedeutet: Foto und Text bleiben auch bei Feuchtigkeit gut lesbar.
Viele Käufer berichten von kreditkartenähnlicher Qualität und langlebiger Laminierung.
✨ Die 4 wichtigsten Gründe für Roboterwerk Registrierungsbestätigung
- Praktisch bei Kontrollen – Schnelle Vorlage bei Nachfragen durch Dritte, ideal für kurze Außeneinsätze oder unterwegs.
- Nützlich für Ausbildungseinrichtungen – Ausgabe an Kursteilnehmer als gedruckte Bescheinigung zur Dokumentation von Kursabschluss und Teilnahme.
- Backup für digitale Nachweise – Hilfreich, wenn mobile Apps nicht verfügbar sind oder Akkus leer sind; kurzer visueller Beleg genügt oft.
- Achtung – Mitführung allein ersetzt nicht alle rechtlichen Pflichten; vor Einsatz prüfen, welche Unterlagen lokale Behörden verlangen, digitale Kopien bereithalten und Personalisierungsangaben vor Bestellung kontrollieren.
❓ Häufig gestellte Fragen
Q: Ist die Karte amtlich anerkannt?
A: Die Karte wird als EASA-konforme Registrierungsbestätigung angegeben und ist mit dem LBA sowie nationalen Luftfahrtbehörden abgestimmt, dennoch besteht keine allgemeine Pflicht zur Mitführung; ob eine Behörde zusätzliche Nachweise verlangt, hängt von der Situation ab.
Q: Wie langlebig und wetterfest ist die Ausführung?
A: Laut Produktangaben erfolgt der Druck mit 600dpi auf einer laminierten Kunststoffoberfläche, die knick- und wasserfest sein soll; Käufer heben in Bewertungen die kreditkartenähnliche Qualität hervor, was auf gute Haltbarkeit hindeutet.
Q: Kann Foto und Landesfahne individuell gewählt werden?
A: Ja, Personalisierung mit Farbfoto und gewünschter Landesfahne ist vorgesehen, und Nutzerbewertungen nennen einfachen Bestellprozess sowie sauberen Druck als Plus.
🏆 Unser Fazit
Für Anwender, die einen kompakten, dauerhaften Sichtnachweis der Betreiberkennung wünschen, ist die Karte eine praktische Ergänzung zur digitalen Registrierung. Vor offiziellen Kontrollen empfiehlt sich das Bereithalten zusätzlicher digitaler Bestätigungen und das Prüfen lokaler Vorgaben.
